Die Briefe, die mich zu diesem Projekt gebracht haben, enden nicht alle gut. In einem der Bündel, die ich besitze, bricht die Korrespondenz im Spätherbst 1870 einfach ab. Es folgt nur noch ein kurzes Schreiben eines Kameraden, in ungelenker Schrift, das der jungen Frau in der Heimat mitteilt, ihr Mann sei vor Paris gefallen und habe nicht lange leiden müssen. Mehr weiß ich über sie nicht. Aber ich habe mich oft gefragt, wie es für sie weiterging, und bin dabei auf die nüchternen Paragrafen gestoßen, die das Leben solcher Frauen regelten.

Der Krieg zwischen Frankreich und den deutschen Staaten dauerte vom Juli 1870 bis zum Frieden von Frankfurt am 10. Mai 1871. Mehrere zehntausend deutsche Soldaten kehrten nicht zurück, gefallen, an ihren Wunden oder an Seuchen gestorben. Viele von ihnen waren jung und unverheiratet, andere hinterließen Frauen und kleine Kinder, wieder andere eine Verlobte, mit der die Hochzeit schon verabredet war. Wie viele Witwen es genau waren, konnte ich nirgends zuverlässig beziffert finden, und ich will hier keine Zahl erfinden.
Die gesetzliche Grundlage kam erstaunlich schnell. Schon am 27. Juni 1871, wenige Wochen nach dem Friedensschluss, erließ das neue Reich das Gesetz über die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen und die Bewilligungen für die Hinterbliebenen. Es galt rückwirkend für alle Unterstützungen, die seit dem 1. August 1870 an Kriegsteilnehmer und ihre Familien gezahlt worden waren. Wer das Gesetz im Wortlaut liest, erkennt sofort, wie streng es nach Rang unterschied. Die Witwe eines Generals, der im Krieg gefallen oder an seinen Verwundungen gestorben war, erhielt eine jährliche Beihilfe von 500 Talern, die Witwe eines Stabsoffiziers 400 Taler, die eines Hauptmanns oder Leutnants 300 Taler. Für jedes Kind eines solchen Offiziers kamen bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 50 Taler im Jahr hinzu, für ein Kind, das auch die Mutter verloren hatte, 75 Taler.
Für die Frauen der einfachen Soldaten rechnete das Gesetz in Monaten statt in Jahren. Die Witwe eines Feldwebels bekam 9 Taler im Monat, die eines Sergeanten oder Unteroffiziers 7 Taler, die Witwe eines Gemeinen 5 Taler. Das ergab im Jahr 60 Taler, also ein Fünftel dessen, was einer Leutnantswitwe zustand. Für jedes Kind gab es bis zum 15. Geburtstag eine „Erziehungsbeihülfe“ von 3½ Talern monatlich, bei Vollwaisen 5 Taler. Selbst die Altersgrenze der Kinder war also nach Stand gestaffelt. Die Regeln galten auch für die Familien der Vermissten, sofern die Militärbehörde den Tod für hochwahrscheinlich hielt. Für eine Landarbeiterfamilie konnten 5 Taler im Monat einen spürbaren Unterschied machen, zum Leben allein reichten sie kaum.

Bezahlt wurde das Ganze auf eine Weise, die viel über die Stimmung jener Jahre verrät. Frankreich musste im Frankfurter Frieden fünf Milliarden Francs Kriegsentschädigung zahlen. Aus diesem Geld bildete das Reich mit einem Gesetz vom 23. Mai 1873 den Reichs-Invalidenfonds, ausgestattet mit 187 Millionen Talern. Seine Zinsen und notfalls das Kapital sollten die Pensionen der Kriegsversehrten und die Beihilfen für die Hinterbliebenen von 1870/71 sichern. Die Witwe in Hildesheim oder im Allgäu lebte also, etwas zugespitzt, von französischem Geld.
Eine Bestimmung ist mir beim Lesen besonders aufgefallen, weil sie für das Thema dieser Seite so zentral ist. Die Beihilfe wurde gezahlt, „so lange sie im Wittwenstande bleiben“, und im Fall einer Wiederverheiratung nur noch für ein weiteres Jahr. Eine neue Ehe kostete die Frau also die staatliche Unterstützung. Für eine junge Witwe mit Kindern war das eine schwierige Rechnung: Ein zweiter Ehemann versprach Versorgung, Schutz und Gesellschaft, bedeutete aber auch den Verzicht auf ein sicheres, wenn auch bescheidenes Einkommen. Und einfach sofort heiraten konnte sie ohnehin nicht. Das Personenstandsgesetz von 1875, von dem der Beitrag zur Zivilehe handelt, schrieb vor, dass eine Frau erst zehn Monate nach dem Ende ihrer früheren Ehe wieder heiraten durfte, sofern keine Befreiung erteilt wurde.
Dass Witwen trotzdem auf die Suche gingen, zeigt die Zeitung. Tamara Frey, die für ihre Dissertation Heiratsanzeigen aus dem Kaiserreich ausgewertet hat, stellte fest, dass fast jede sechste Inserentin in ihrer Stichprobe verwitwet war. Wo Frauen Pensionen erwähnten, handelte es sich nach ihrer Einschätzung sehr wahrscheinlich um Witwenpensionen. Solche Anzeigen sagen wenig über Gefühle, aber viel über Lebenslagen. Mehr dazu steht im Beitrag über Heiratsanzeigen im Kaiserreich.
Ganz ohne Stimme blieben in den Paragrafen die Verlobten. Das Gesetz von 1871 sprach von Witwen und Kindern, eine Braut kam darin nicht vor. Eine junge Frau, deren Verlobter bei Gravelotte oder vor Metz gefallen war, hatte keinen Anspruch auf irgendetwas. Wenn sie ein Kind von ihm erwartete, war dieses Kind nach damaligem Recht unehelich, mit allen Folgen für Mutter und Kind. Unter den Briefen, die ich im Beitrag über die Brautbriefe der Feldpost vorstelle, gibt es einige, in denen die Soldaten ihren Bräuten versprechen, gleich nach der Heimkehr Hochzeit zu feiern. Bei manchen weiß ich, dass es dazu nicht kam.
Private Hilfe sollte die Lücken füllen. Vaterländische Frauenvereine, Stiftungen und vor allem die Kriegervereine, die nach 1871 zu großen Massenorganisationen anwuchsen, sammelten Geld für bedürftige Veteranen und die Familien Verstorbener. Um 1900 zählte der Deutsche Kriegerbund nach Angaben des Historischen Lexikons Bayerns rund 9.400 Vereine mit etwa drei Viertel Millionen Mitgliedern. Ihre Hauptaufgaben waren ein würdiges Begräbnis für die Kameraden und die Unterstützung der Hinterbliebenen. Was eine Witwe tatsächlich bekam, hing allerdings stark davon ab wo sie lebte und wer sich ihrer annahm.
Später wurde die Versorgung neu geordnet. Ein Gesetz von 1895 regelte das Witwengeld für die Familien einfacher Soldaten, die im Frieden starben, mit einem festen Grundbetrag von 160 Mark im Jahr, und 1906/07 folgten umfassende neue Versorgungsgesetze. Schon 1895 endete das Witwengeld mit dem Monat der neuen Hochzeit, und dieser Grundsatz hielt sich lange. Nach dem Zweiten Weltkrieg führte genau diese Regel zur sogenannten Onkelehe, bei der Witwen mit einem neuen Partner zusammenlebten, ohne ihn zu heiraten, um die Rente nicht zu verlieren. Die Wurzel dieses Dilemmas reicht bis in das Gesetz von 1871 zurück.
Und die Erinnerung? In fast jeder deutschen Stadt entstand nach 1871 ein Kriegerdenkmal, und am Sedantag, dem 2. September, versammelte man sich davor. Auf der Ansichtskarte aus Adelsheim, die diese Seite begleitet, wirft eine Siegesgöttin den heimkehrenden Soldaten den Lorbeerkranz zu. Das ist typisch. Die Denkmäler feierten den Sieg und nannten, wenn überhaupt, die Namen der Gefallenen. Die Frauen, die mit dem Verlust weiterleben mussten, tauchen auf ihnen so gut wie nie auf. Wer die Denkmäler heute ansieht, sollte sie mitdenken. Einen weiteren Blick auf die Erinnerungskultur wirft der Rückblick auf 1870/71.
Wer die Beträge selbst nachprüfen möchte, findet das Versorgungsgesetz vom 27. Juni 1871 bei Wikisource im vollen Wortlaut. Über die Kriegervereine informiert das Historische Lexikon Bayerns.
| Briefe und Anzeigen | ||
| Brautbriefe und Feldpost | Was Soldaten 1870/71 nach Hause schrieben und wie die Post sie beförderte. | |
| Heiratsanzeigen | Ehesuche in der Zeitung zwischen 1871 und 1914: Sprache, Zahlen und Ruf. | |
| Heiratsvermittler um 1900 | Ehemakler, Heiratsbüros und der Lohn, den kein Gericht zusprach | |
| Von der Annonce zur Partnerbörse | Kontaktanzeigen, Vermittlungsinstitute und Computertests im 20. Jahrhundert, dann Internet und App. | |
| Recht und Familie | ||
| Zivilehe 1875 | Standesamt statt Kirchenbuch: das Personenstandsgesetz und seine Folgen | |
| Verlobung, Mitgift, Aussteuer | Brautschatz, Wäschetruhe und der Paragraf zum Kranzgeld | |
| Kriegerwitwen nach 1871 | Beihilfen in Talern, Wartefristen und die Frage der zweiten Ehe | |
| Zum Hintergrund | ||
| 1870/71 im Rückblick | Der Krieg, die Reichsgründung und wie man sich später daran erinnerte. | |
| Quellen | Bücher, Aufsätze, Gesetzestexte und digitale Bibliotheken, auf die sich die Beiträge stützen. | |
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