In meiner Sammlung liegt ein Zeitungsausschnitt, der mich jedes Mal wieder zum Schmunzeln bringt. Eine Anzeige, vermutlich aus den 1890er Jahren, beginnt mit dem Wort „Für“, dann folgt die Beschreibung einer wohlhabenden Witwe. Wer das Wort überliest, hält die Annonce für ein ganz gewöhnliches Heiratsgesuch. Tatsächlich hat hier ein Dritter inseriert, und sehr wahrscheinlich war es jemand, der mit dem Zusammenführen von Paaren sein Geld verdiente.

„Der Heirathsvermittler“, Holzstich nach einem Gemälde von Edmund Herger, Die Gartenlaube 1890
Vermittler gab es lange vor dem Kaiserreich. Auf dem Land war es üblich, dass eine Vertrauensperson zwischen zwei Familien hin und her ging, die Vermögensverhältnisse sondierte und erst dann ein Treffen vorschlug. Die „Gartenlaube“ druckte 1890 einen Holzstich nach einem Gemälde von Edmund Herger mit dem Titel „Der Heirathsvermittler“, der eine solche Szene als oberbayerischen Brauch zeigt. In jüdischen Familien hatte der Schadchen, der Ehestifter, eine lange und durchaus angesehene Tradition.
Neu war um 1900 etwas anderes: Die Vermittlung wanderte in die Großstadt und in die Zeitung. Wer Kundschaft wollte, inserierte. Tamara Frey hat für ihre Göttinger Dissertation über Heiratsannoncen im Kaiserreich (2016) eine Stichprobe von knapp 2.400 Anzeigen ausgewertet und dabei immer wiederkehrende Namen gefunden, etwa Adolf und Julius Wohlmann, Wilhelm Henning oder eine „Frau Baronin von der Groeben“. Die Anzeigen der Wohlmanns fielen schon durch ihr Layout auf: fett gedruckt und am Rand mit kleinen gezeichneten Händen, deren Zeigefinger auf den Text deuteten.
Manche Vermittler machten aus ihrem Beruf gar kein Geheimnis. Ein Heinrich Braun aus Öhringen stellte 1903 im Stuttgarter „Neuen Tagblatt“ eine dreißigjährige Kaufmannswitwe vor, die bei ihm „neu angemeldet“ sei, erwähnte weitere ledige Damen in seiner Kartei und bat um eine 50-Pfennig-Marke für die Antwort. Eine Margarete Bornstein warb 1898 im „Berliner Tageblatt“ mit schneller und diskreter Arbeit und verlangte ebenfalls Rückporto. Das Porto war übrigens ein recht verlässliches Erkennungszeichen: Privatleute verlangten es selten.

Die Kundschaft lässt sich nur indirekt erschließen, aber einige Muster sind deutlich. Frauen traten in der Zeitung seltener selbst auf als Männer. Nach Freys Auswertung stammten bei den Männern über neunzig Prozent der Anzeigen von den Suchenden selbst, bei den Frauen nur etwa zwei Drittel. Den Rest schalteten Verwandte, Freunde oder eben Vermittler. Für eine Frau aus gutem Haus war es einfach schicklicher, wenn nicht sie selbst, sondern ein Dritter für sie sprach.
Bei den Anzeigen jüdischer Frauen lag der Anteil der Fremdinserate noch höher; hier ließ sich die alte Praxis des Ehestifters bruchlos in die Zeitung übertragen. Protestantische und katholische Männer dagegen nutzten professionelle Hilfe kaum und ließen, wenn überhaupt, eher Freunde für sich schreiben.
Auffällig ist auch, welche Fälle bei den Vermittlern landeten. Frey beschreibt Anzeigen der Wohlmanns, in denen eine als besonders wohlhabend geschilderte Dame einen „vorurteilslosen“ Herrn suchte, gern mit dem Zusatz, eine rasche Heirat sei erwünscht. Man muss nicht viel Fantasie haben, um dahinter eine Schwangerschaft oder ein bereits vorhandenes Kind zu vermuten. Der Vermittler war in solchen Fällen derjenige, der Diskretion versprach und für den guten Namen der Familie einstand.
Beliebt war der Berufsstand trotzdem nicht. In vielen Heiratsgesuchen steht der knappe Satz „Vermittler verbeten“. Das „Goldene Anstandsbuch“ von J. von Eltz, das 1903 in Essen erschien, erwähnte die gewerbsmäßigen Heiratsvermittler nur, um festzuhalten, dass solche Vermittlungen selten gut ausgingen. Der Werbefachmann Otto Siemens gab 1910 in einem Ratgeber über erfolgreiche Inserate den Tipp, beim ersten Briefwechsel anonym zu bleiben, denn nur Vermittler wollten sofort Adressen haben.
Dazu kam der Verdacht, dass manche Angebote gar keine echte Person beschrieben. Frey hält es für wahrscheinlich, dass kurze Anzeigen von Heiratsbüros teilweise Lockvögel waren, mit denen die Firma Adressen für ihre Kartei sammelte. Noch dunkler war die Sorge, hinter einem angeblichen Ehegesuch könne sich ein Mädchenhändler verbergen. Diese Angst prägte die öffentliche Debatte um 1900 stark, auch wenn sie sich im Einzelfall selten belegen lässt.
Die Literatur griff das Motiv dankbar auf. Dora Duncker veröffentlichte 1888 in ihren „Inserat-Studien“ eine Erzählung mit dem Titel „Reelles Heirathsgesuch“. Der Held antwortet auf den Brief einer Tante, deren Nichte angeblich vom Land zu Besuch ist, und findet in einer schäbigen Stube eine ältere Frau vor. Die Tante entpuppt sich als Berufsvermittlerin, die ihm Kundinnen zuführen wollte. Am Ende verlobt er sich mit der Tochter seiner Vermieter, und die Moral ist klar: Das Glück wohnt nebenan, nicht in der Annoncenspalte.
Wie sprichwörtlich der Begriff geworden war, zeigt ein Witz in den „Fliegenden Blättern“ von 1890. Ein Verkäufer lobt einer jungen Dame einen Kleiderstoff mit den Worten, er sei „der reine Heirathsvermittler“. Das war als Kompliment gemeint, und jeder Leser verstand es.
Die schärfste Antwort auf das Gewerbe kam allerdings nicht aus der Presse, sondern vom Gesetzgeber. Das Bürgerliche Gesetzbuch, 1896 verabschiedet und am 1. Januar 1900 in Kraft getreten, enthält in § 656 eine eigenartige Vorschrift. Wer einem Vermittler für den Nachweis einer Heiratsgelegenheit oder für die Vermittlung einer Ehe einen Lohn verspricht, geht damit keine Verbindlichkeit ein. Der Makler kann sein Honorar also nicht einklagen. Hat der Kunde aber freiwillig gezahlt, kann er das Geld auch nicht zurückfordern, bloß weil keine Verbindlichkeit bestand. Juristen sprechen von einer unvollkommenen Verbindlichkeit oder Naturalobligation.
Hinter dieser Sonderbehandlung stand ein gehöriges Maß an moralischem Unbehagen. Der Bundesgerichtshof sah später in der sittlichen Missbilligung des Gewerbes den eigentlichen Grund der Regel, das Bundesverfassungsgericht betonte zusätzlich den Schutz der Intimsphäre: Niemand sollte vor Gericht ausbreiten müssen, wie seine Ehe zustande gekommen war. Ganz verbieten wollte man das Gewerbe aber nicht. Das Reichsgericht stellte schon im Juni 1900 klar, dass die Tätigkeit des Ehemaklers nicht pauschal als sittenwidrig anzusehen sei.
Für die Vermittler hatte die Regel eine praktische Folge, die bis heute nachwirkt: Sie ließen sich im Voraus bezahlen. Wer das Geld vor der ersten Adresse kassierte musste kein Gericht mehr bemühen. Dass damit die Kunden das Risiko trugen, liegt auf der Hand.
Erstaunlich finde ich, wie zäh sich diese Vorschrift gehalten hat. Das Bundesverfassungsgericht sah 1966 keinen Verstoß gegen das Grundgesetz, und § 656 BGB steht noch heute nahezu wortgleich im Gesetz. Er betrifft inzwischen die Partnervermittlungsinstitute der Nachkriegszeit und ihre Nachfolger, von denen der Artikel Von der Annonce zur Partnerbörse erzählt.
Der österreichische Nationalökonom Viktor Mataja, der sich zuvor schon mit dem Reklamewesen beschäftigt hatte, legte 1920 eine ganze Studie über „Heiratsvermittlung und Heiratsanzeigen“ vor. Seine Ausgangsfrage war, ob man es mit einer löblichen, gesellschaftlich passenden Erscheinung zu tun habe oder mit etwas Regelwidrigem. Eine eindeutige Antwort hat die Zeit darauf nie gefunden, und ich muss gestehen, dass ich beim Sortieren meiner Ausschnitte auch keine habe. Unter den Anzeigen, die ich den Vermittlern zuordne, sind plumpe Lockangebote, aber auch solche, die mit sichtbarer Sorgfalt formuliert sind.
Wer sehen möchte, wie die Anzeigen selbst aussahen, findet mehr dazu im Beitrag über Heiratsanzeigen im Kaiserreich. Und da es den Vermittlern häufig um Geld ging, lohnt ein Blick auf Verlobung, Mitgift und Aussteuer. Einen knappen Überblick über das Thema bietet der Wikipedia-Artikel Heiratsvermittlung, die ausführliche Untersuchung von Tamara Frey ist über den Dokumentenserver der Universität Göttingen frei zugänglich.
| Briefe und Anzeigen | ||
| Brautbriefe und Feldpost | Was Soldaten 1870/71 nach Hause schrieben und wie die Post sie beförderte. | |
| Heiratsanzeigen | Ehesuche in der Zeitung zwischen 1871 und 1914: Sprache, Zahlen und Ruf. | |
| Heiratsvermittler um 1900 | Ehemakler, Heiratsbüros und der Lohn, den kein Gericht zusprach | |
| Von der Annonce zur Partnerbörse | Kontaktanzeigen, Vermittlungsinstitute und Computertests im 20. Jahrhundert, dann Internet und App. | |
| Recht und Familie | ||
| Zivilehe 1875 | Standesamt statt Kirchenbuch: das Personenstandsgesetz und seine Folgen | |
| Verlobung, Mitgift, Aussteuer | Brautschatz, Wäschetruhe und der Paragraf zum Kranzgeld | |
| Kriegerwitwen nach 1871 | Beihilfen in Talern, Wartefristen und die Frage der zweiten Ehe | |
| Zum Hintergrund | ||
| 1870/71 im Rückblick | Der Krieg, die Reichsgründung und wie man sich später daran erinnerte. | |
| Quellen | Bücher, Aufsätze, Gesetzestexte und digitale Bibliotheken, auf die sich die Beiträge stützen. | |
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